Tiefkühlprodukte und -Spezialitäten von HEIMFROST ... natürlich gut!

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Freude an gutem Essen - 2020
Freude an gutem Essen!
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Zaubern Sie mit köstlichen Zutaten!
Schmeckbare Qualität
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Wir achten auf guten Geschmack.
Unsere zarten Erbsen - ein Genuss!

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Liebe Kundin, lieber Kunde!

Ein schneller Imbiss, eine gemütliche Familienmahlzeit, ein festliches Menü mit Freunden:
Was auch immer Sie planen, der HEIMFROST-Lieferservice bietet Ihnen eine riesige Auswahl leckerer Tiefkühl-Produkte und -Spezialitäten.

Besonders lecker

Entdecken Sie unsere Produktvielfalt

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Die ersten Sonnenstrahlen locken jetzt ins Freie! Suchen Sie sich Ihre Grill- und Eisspezialitäten aus unserem umfangreichen Angebot aus und lassen Sie sich diese bequem nach Hause liefern!

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Freuen Sie sich mit uns auf den Frühling! Ostern ist ein besonderer Genuss mit den hervorragenden Produkten von HEIMFROST! Holen Sie sich Inspirationen für Ihr Ostermenü!

Unsere Empfehlungen im Frühjahr

Egal ob erntefrisches Gemüse, leichte Geflügel- oder Fischprodukte, schnelle Snacks oder leckeres Eis – HEIMFROST verwöhnt Ihren Gaumen!

Gemüse

Wir erhalten unser HEIMFROST-Gemüse genau dann, wenn es den optimalen Reifegrad erreicht hat. Fertig geputzt, wird es innerhalb kürzester Zeit bei bis zu -70 °C schockgefroren. Dadurch ist eine optimale Vitaminspeicherung gewährleistet, die auch nach längerer Lagerung bei mindestens -18 °C nicht verloren geht.

Torten & Kuchen

Konditoren sind Meister im Komponieren süßer Wunderwerke – das beweisen sie für HEIMFROST alle Tage: Aus allerbesten Zutaten und nach traditioneller Handwerkskunst kreieren sie Kuchen und Torten für ein Sortiment, das keine Wünsche offen lässt.

Solange der Vorrat reicht ....

Diese Artikel sind nur noch für kurze Zeit erhältlich.

Und vieles mehr!

Wir bieten Ihnen in unserem Shop Produkte für jeden Anlass. Sowohl Fisch- oder Gemüseprodukte als auch Eis oder andere Köstlichkeiten.


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Betriebsferien

Wir haben Betriebsferien bis zum 07.01.2024. Das HEIMFROST-Team wünscht einen schönen Jahreswechsel und freut sich auf Sie im nächsten Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

zur HEIMFROST Einkaufskarte

Jetzt ist Einkaufen bei HEIMFROST noch bequemer und macht noch mehr Spaß!

  1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der HEIMFROST-Einkaufskarte an die im Kartenantrag genannte Person. Die Karte ist vom Inhaber sofort nach Erhalt an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen. Die Karte bleibt Eigentum der Firma (siehe Stempel), die im folgenden Text „Firma HEIMFROST” genannt wird. Die Karte ist nicht übertragbar und darf nur vom Karteninhaber genutzt werden, dessen Name auf der Karte angegeben ist. Die Karte ist mit äußerster Sorgfalt aufzubewahren, so dass sie nicht in die Hände Unbefugter gelangen kann.
  1. Die Karte berechtigt den Inhaber bundesweit zum bargeldlosen Einkauf von Waren und Leistungen der Firma HEIMFROST. Hierbei unterzeichnet der Karteninhaber lediglich einen von der Firma HEIMFROST unter Verwendung der Karte erstellten Beleg, von dem ihm eine Kopie ausgehändigt wird. Die Unterschrift auf dem Beleg muss mit der Unterschrift auf der Karte übereinstimmen.
  1. Der Karteninhaber ermächtigt seine Bank, welche im Kartenantrag genau bezeichnet wird, für seine Rechnung, Forderungen der Firma HEIMFROST zu erfüllen, soweit sie unter Verwendung der HEIMFROST-Einkaufskarte begründet wurden.
  1. Mit der Zahlung des Kunden durch Lastschriften auf Grund des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens erlischt automatisch die Forderung der Firma HEIMFROST gegenüber dem Kunden.
  1. Firma HEIMFROST informiert den Kunden spätestens 3 Tage vor Fälligkeit über die SEPABasis-Lastschrift. Der Kunde kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die vom Kunden mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
  1. Eine Aufrechnung des Kunden ist auch bei Rücknahme der Ware durch die Firma HEIMFROST nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma HEIMFROST möglich. Das Recht des Kunden auf Umtausch bei mangelhafter Ware bleibt hiervon unberührt.
  1. Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dieses der Firma HEIMFROST sofort schriftlich anzuzeigen. Ab dem Tag des Einganges der Verlustanzeige bei der Firma HEIMFROST entfällt jegliche Haftung des Karteninhabers für missbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte. Die Firma HEIMFROST ist ermächtigt, die Nummer abhanden gekommener, verloren gemeldeter Karten oder durch Kündigung ungültig gewordener Karten ihren Mitarbeitern in Sperrlisten oder auf ähnliche Weise bekanntzugeben.
  1. Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich gekündigt werden. Die Kündigungserklärung des Karteninhabers wird erst wirksam mit der Rückgabe der Karte. Die Firma HEIMFROST kann jederzeit vom Karteninhaber die Herausgabe der Karte verlangen. Das Herausgabeverlangen gilt als Kündigung des Vertrages. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Karte steht dem Karteninhaber in keinem Fall zu. Nach Kündigung ist jede weitere Verwendung der Karte unstatthaft. Mit der Kündigung werden sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig. Ein Schuldsaldo wird bis zur vollständigen Tilgung von der Fälligkeit ab mit 1,0% monatlich verzinst.
  1. Änderungen der Anschrift oder des Namens oder der sonstigen im Antrag gemachten Angaben sind der Firma HEIMFROST innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.
  1. Die Speicherung der Daten erfolgt bei der Firma HEIMFROST. Die Firma HEIMFROST verpflichtet sich, alle Kundendaten nur für geschäftliche Zwecke im Sinne der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu nutzen. Weitere Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie unter: https://heimfrost.de/datenschutz
  1. Die Firma HEIMFROST kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Ausgabe der HEIMFROST-Einkaufskarte ändern. Änderungen gelten als vom Karteninhaber anerkannt, wenn er nach Mittteilung die Karte einmalig oder mehrmalig verwendet.
  1. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Soweit gesetzlich zulässig, wird Delmenhorst als Gerichtsstand vereinbart.